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AAAV Wien-Simmering
 
 

AAAV Burgenland Nord

 

Informationen zur verkehrspsychologischen Stellungnahme / Untersuchung (VPU)

 

Personen die im alkoholisierten Zustand beim Lenken eines Kfz angetroffen werden, haben sich gemäß Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung einer verkehrspsychologischen Stellungnahme / Untersuchung (VPU) dann zu unterziehen, wenn der Atemluftalkoholgehalt (AAK) 0,8 mg/l bzw. der Blutalkoholgehalt (BAK) 1,6 Promille oder mehr betragen hat. Ebenso wird eine VPU dann angeordnet, wenn der Aufforderung zur Atemluftkontrolle nicht Folge geleistet wurde, also der Tatbestand der Verweigerung gegeben ist. Die verkehrspsychologische Stellungnahme / Untersuchung (VPU) beinhaltet neben der Überprüfung der kraftfahrzpezifischen Leistungsfähigkeit sowie der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung die Anamnese und das Explorationsgespräch. Die Ergebnisse werden der anordnenden Behörde (Amtsarzt) übermittelt.

 

 

Informationen zur verkehrspsychologischen Nachschulung für alkoholauffällige LenkerInnen

 

Dieser Kurstyp ist gemäß FSG-NV bei einer Alkoholisierung von 0,6 mg/l (oder mehr) Alkohol in der Atemluft, sowie bei ProbeführerscheinbesitzerInnen bei 0,05 mg/l (oder mehr) Alkohol in der Atemluft behördlich anzuordnen.

Im Rahmen dieses Nachschulungstypes besprechen wir in der Gruppe die Ursachen, die zur Anordnung der Nachschulung geführt haben. Ziel dieses Kurses ist es, die eigene Haltung und Einstellung zu Alkohol bewusst zu machen. Wissenslücken über die Wirkung des Alkohols sollen geschlossen werden, insbesonders die Auswirkung auf die Verkehrsteilnahme. Individuell angepasste Verhaltensweisen werden entwickelt, erprobt und stabilisiert, um Trinkgewohnheiten zu ändern und den Alkoholkonsum vom Autofahren künftig zuverlässig zu trennen.

Informationen zur verkehrspsychologischen Nachschulung für verkehrsauffällige LenkerInnen

 

Diese Nachschulung wird gemäß FSG-NV überwiegend bei verkehrsauffälligen ProbeführerscheinbesitzerInnen angeordnet, aber auch bei anderen Verkehrsauffälligen.

Bei ProbeführerscheinbesitzerInnen ist eine Fahrprobe zwischen den Kursterminen mit einem Fahrlehrer vorgesehen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens und einer folgenden Nachbesprechung dient. Ziel dieses Kurstyps ist die Herstellung eines normgerechten, sicherheitsbewussten und rücksichtsvollen Fahrverhaltens. Insbesondere soll dies durch eine Änderung der Einstellung zu anderen Verkehrsteilnehmern, Förderung des Risikobewusstseins und durch Entwicklung einer realistischen Selbsteinschätzung und verbesserte Gefahrenerkennung erzielt werden.

Die KursteilnehmerInnen sollen sich dabei mit ihren persönlichen Hintergründen ihres Fehlverhaltens auseinander setzen und sich der Beziehung zwischen ihrem Fehlverhalten und ihren persönlichen Lebenshaltungen bewusst werden, um sich künftig zuverlässig im Straßenverkehr zu bewegen.

Informationen zur verkehrspsychologischen Nachschulung bei sonstiger Problematik (z.B. Suchtmittel)

 

Dieser Kurstyp ist bei Personen zu absolvieren, die Kraftfahrzeuge unter sonstiger Beeinträchtigung (meist Suchtmittelwirkung) gelenkt haben. Im Rahmen dieser Nachschulung sollen adäquate Verhaltensstrategien entwickelt werden, um das Lenken von KFZ unter spezieller Beeinträchtigung künftig zu vermeiden. Ziel des Kurses ist es, die Motive für und Probleme von Substanzmissbrauch bewusst zu machen. Wissenslücken über die Wirkung der Substanzen auf die VerkehrsteilnehmerInnen sollen geschlossen werden. Um zu einem Ausstieg aus dem Substanzkonsum zu motivieren, werden individuell angepasste Verhaltensweisen entwickelt, erprobt und stabilisiert, damit die Zuverlässigkeit im Straßenverkehr wieder hergestellt wird.

  (c) aaav 2013